Häusliche Pflege

Grundpflegeleistungen nach SGB XI

Die Häusliche Pflege des St. Martinus-Krankenhauses bietet im Rahmen der grundpflegerischen Versorgung nach SBG XI folgende Bereiche an:

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Mund-, Lippen- und Zahnpflege
  • Rasieren
  • Hautpflege
  • Haarpflege
  • Fingernagelpflege
  • Nasen-, Ohren-, Augenpflege
  • An- und Auskleiden inklusive Ab- und Anlegen von Prothesen
  • Waschen einer Körperpartie (z. B. Rücken, Intimbereich oder die Beine)
  • Mund-, Lippen- und Zahnpflege
  • Rasieren
  • Hautpflege
  • Haarpflege
  • Fingernagelpflege
  • Nasen-, Ohren-, Augenpflege
  • An- und Auskleiden inklusive Ab- und Anlegen von Prothesen
  • Utensilien bereitstellen und/oder anreichen
  • Begleitung zum Toilettengang
  • Unterstützung und allgemeine Hilfestellungen in den Bereichen
    • Urin
    • Stuhlgang
    • Sputum
    • Erbrochenes
    • Schweiß
  • Entsorgen von Inkontinenzmaterial, Reinigen von Hilfsmitteln und Bett
  • Leeren und Wechseln des Katheterbeutels
  • Leeren und Wechseln des Anus Praeterbeutels
  • Leeren und Wechseln des Urostomabeutel
  • Mundgerechtes Vorbereiten von Nahrung
  • Lagern und Vorbereiten der pflegebedürftige Person
  • Entsorgen des benutzten Materials
  • Mundgerechtes Vorbereiten von Nahrung
  • Lagern und Vorbereiten der pflegebedürftige Person
  • Zuführen der Nahrung
  • Entsorgen des benutzten Materials
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
  • Vorbereiten und Richten der Sondennahrung
  • Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
  • Nachbereitung
  • Richten des Bettes
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Körper- und situationsgerechtes Lagern von Extremitäten oder des gesamten Körpers (z. B. Umsetzen in den Rollstuhl oder zur Dekubitusprophylaxe)
  • Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
  • An-/Auskleiden inklusive An- und Ablegen von Prothesen
  • Aufstehen/Zubettgehen
  • Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln). Bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
  • Hilfe beim Verlassen und Betreten der Wohnung
  • Hilfe beim Treppensteigen
  • Begleiten des Betreuten, wenn das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist
  • Besorgen und Entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld
  • Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-Zentralheizung)
  • Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen
  • Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs
  • Einkaufen (inklusive Arzneimitteln) und notwendige Besorgungen
  • Einräumen und Sortieren der eingekauften Lebensmittel
  • Beachten von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln
  • Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
  • Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel
  • Zubereiten von warmen Speisen
  • Säubern des Arbeitsbereiches (z. B. Spülen)
  • Entsorgen des benutzten Materials
  • Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche) – keine Grundreinigung
  • Trennen und Entsorgen des Abfalls
  • Empfohlen alle 14 Tage 
  • Waschen und Trocknen
  • Bügeln
  • Sortieren und Einräumen
  • Schuhpflege
  • Feststellen der Pflegeprobleme
  • Feststellen der Ressourcen des Pflegebedürftigen
  • Planung der Pflegeeinsätze
  • Gespräche mit Angehörigen/Arzt
  • Informationen über weitere Hilfen

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