Häusliche Pflege
Grundpflegeleistungen nach SGB XI
Die Häusliche Pflege des St. Martinus-Krankenhauses bietet im Rahmen der grundpflegerischen Versorgung nach SBG XI folgende Bereiche an:
- Waschen, Duschen, Baden
- Mund-, Lippen- und Zahnpflege
- Rasieren
- Hautpflege
- Haarpflege
- Fingernagelpflege
- Nasen-, Ohren-, Augenpflege
- An- und Auskleiden inklusive Ab- und Anlegen von Prothesen
- Waschen einer Körperpartie (z. B. Rücken, Intimbereich oder die Beine)
- Mund-, Lippen- und Zahnpflege
- Rasieren
- Hautpflege
- Haarpflege
- Fingernagelpflege
- Nasen-, Ohren-, Augenpflege
- An- und Auskleiden inklusive Ab- und Anlegen von Prothesen
- Utensilien bereitstellen und/oder anreichen
- Begleitung zum Toilettengang
- Unterstützung und allgemeine Hilfestellungen in den Bereichen
- Urin
- Stuhlgang
- Sputum
- Erbrochenes
- Schweiß
- Entsorgen von Inkontinenzmaterial, Reinigen von Hilfsmitteln und Bett
- Leeren und Wechseln des Katheterbeutels
- Leeren und Wechseln des Anus Praeterbeutels
- Leeren und Wechseln des Urostomabeutel
- Mundgerechtes Vorbereiten von Nahrung
- Lagern und Vorbereiten der pflegebedürftige Person
- Entsorgen des benutzten Materials
- Mundgerechtes Vorbereiten von Nahrung
- Lagern und Vorbereiten der pflegebedürftige Person
- Zuführen der Nahrung
- Entsorgen des benutzten Materials
- Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
- Vorbereiten und Richten der Sondennahrung
- Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
- Nachbereitung
- Richten des Bettes
- Wechseln der Bettwäsche
- Körper- und situationsgerechtes Lagern von Extremitäten oder des gesamten Körpers (z. B. Umsetzen in den Rollstuhl oder zur Dekubitusprophylaxe)
- Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
- An-/Auskleiden inklusive An- und Ablegen von Prothesen
- Aufstehen/Zubettgehen
- Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln). Bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
- Hilfe beim Verlassen und Betreten der Wohnung
- Hilfe beim Treppensteigen
- Begleiten des Betreuten, wenn das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist
- Besorgen und Entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld
- Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-Zentralheizung)
- Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen
- Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs
- Einkaufen (inklusive Arzneimitteln) und notwendige Besorgungen
- Einräumen und Sortieren der eingekauften Lebensmittel
- Beachten von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln
- Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
- Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel
- Zubereiten von warmen Speisen
- Säubern des Arbeitsbereiches (z. B. Spülen)
- Entsorgen des benutzten Materials
- Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche) – keine Grundreinigung
- Trennen und Entsorgen des Abfalls
- Empfohlen alle 14 Tage
- Waschen und Trocknen
- Bügeln
- Sortieren und Einräumen
- Schuhpflege
- Feststellen der Pflegeprobleme
- Feststellen der Ressourcen des Pflegebedürftigen
- Planung der Pflegeeinsätze
- Gespräche mit Angehörigen/Arzt
- Informationen über weitere Hilfen