Kompetente Hilfe im Ernstfall: Unsere BG-Ambulanz

Ob Arbeits-, Wege- oder Schulunfall - wir sind für Sie da. In unserer BG-Ambulanz erhalten Sie schnelle, fachgerechte Versorgung und Unterstützung bei allen notwendigen Schritten rund um die Berufsgenossenschaft.

Schnelle und kompetente Versorgung bei Arbeits-, Wege- oder Schulunfällen

Ein Unfall kann jederzeit passieren. Ob bei der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder in der Schule. Neben der schnellen Erstversorgung ist dann eine präzise medizinische Beurteilung und lückenlose Dokumentation. Genau dafür ist unsere GB-Ambulanz zugelassen.

Wenn abzusehen ist, dass die Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus führt oder die notwendige medizinische Behandlung länger als eine Woche dauern wir, ist der Besuch bei einem sogenannten Durchgangsarzt vorgeschrieben. Nur so bleibt der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft erhalten. Das gilt übrigens auch, wenn durch den Unfall zu einem späteren Zeitpunkt erneut gesundheitliche Beschwerden auftreten. Auch dann begleiten wir Sie über unsere BG-Ambulanz - von der Erstversorgung bis hin zur notwendigen Abwicklung gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Ein Unfall kann jederzeit passieren. Ob bei der Arbeit, auf dem Weg dorthin (Wegeunfall) oder in der Schule. Wichtig ist dann, neben der schnellen Erstversorgung, vor allem eine präzise medizinische Beurteilung und lückenlose Dokumentation. Genau dafür ist unserer BG-Ambulanz zugelassen.

Wenn abzusehen ist, dass die Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit über den unfalltag hinaus führt oder die notwendige medizinische Behandlung länger als eine Woche dauern wird, ist der Besuch bei einem sogenannten Durchgangsarzt vorgeschrieben. Nur so bleibt der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft erhalten. Das gilt übrigens auch, wenn durch den Unfall zu einem späteren Zeitpunkt erneut gesundheitliche Beschwerden auftreten. Auch dann begleiten wir Sie über unsere BG-Ambulanz - von der Erstversorgung bis hin zur notendigen Abwicklung gegenüber der Berufsgenossenschaft. 

Die Berufsgenossenschaften beauftragen ausschließlich speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte mit der Versorgung von Unfallverletzten. Voraussetzung sind neben der fachlichen Expertise auch die passende räumliche und technische Ausstattung unserer Ambulanz. Unsere Einrichtung erfüllt diese Anforderungen vollständig und ist deshalb für das sogenannte Durchgangsarztverfahren zugelassen.

Unsere BG-Ambulanz steht unter anderem folgenden Personengruppen offen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  • Schülerinnen und Schüler
  • Selbstständige und Landwirtinnen und Landwirte
  • Ersthelfende am Unfallort
  • Nachbarschaftshelfende, beispielsweise in der Landwirtschaft
  • Passantinnen und Passanten, die einer arbeitenden Person zur Hand gehen
  • Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • Informieren Sie die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt direkt, dass es sich um einen Arbeits-, Wege- oder Schulunfall handelt.
  • Sie haben eine sogenannte Mitwirkungspflicht: Unterstützen Sie aktiv den Heilungsprozess und halten Sie sich an die medizinischen Empfehlungen.
  • Bitte informieren Sie zudem ihren Arbeitgeber oder ihre Lehrkraft über den Vorfall.

Neben der medizinischen  Erstversorgung kümmern wir uns auch um die organisatorischen Abläufe mit der Berufsgenossenschaft:

  • Wir übermitteln den ärztlichen Unfallbericht an die zuständige Berufsgenossenschaft.
  • Nach Abschluss der Behandlung erfolgt eine weitere ärztliche Meldung an die GB.
  • Falls erforderlich, leiten wir ein Gutachten in die Wege - zum Beispiel, wenn aufgrund der Unfallfolgen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit finanziell ausgeglichen werden muss.