Häusliche Pflege
Behandlungspflege nach SGB XI
Art und Umfang der Behandlungspflege werden ärztlich angeordnet (SGB V). Die Häusliche Pflege des St. Martinus-Krankenhauses Düsseldorf nimmt gerne für Sie den Kontakt zu Ihrem Arzt auf.
Zur Behandlungspflege gehört unter anderem:
- Blutdruck messen
- Blutzucker messen
- Verabreichen von Augentropfen
- Augensalbe verabreichen
- regelmäßiges Erfassen des Körpergewichts
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände an- und ablegen
- Richten von Injektionen
- Injektionen verabreichen
- Richten von Medikamenten in einer Wochendosette
- Medikamentengabe in unserem Beisein
- Verbandswechsel bei Wunden
- Blasenkatheter legen
- Einlauf, Klistier verabreichen
- medizinische Einreibungen
- Stomabehandlung z. B. Anus praeter oder Urostoma
- Dermatologische Bäder
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen
- Dekubitusbehandlung
- Absaugen
- Wechsel einer Trachealkanüle
- Port-Versorgung inkl. Legen einer Portnadel
- Infusionen vorbereiten und supkutan (unter die Haut) Anlegen
- Magensonde legen oder wechseln