Corona Update 22. Juni 2021:

22. Juni 2021

Aktuelle Informationen und Hinweise für Besucher

Liebe Besucher*innen,

hier finden Sie alle aktuell gültigen Besucherregelungen auf einen Blick:

•    Besuche sind ab dem ersten Behandlungstag erlaubt.
•    Besucher werden am Empfang registriert.
•    Besucher sollten entweder über ein Antigenschnelltestergebnis (oder PCR Test) verfügen, dass nicht älter als 24 Stunden ist, vollständig geimpft sein oder eine gültige Genesungsbescheinigung des Gesundheitsamtes oder ein mindestens 28 Tage altes positives Covid-19 Befundergebnis vorlegen.
•    Die Besuchszeit ist täglich von 10 bis 20 Uhr; bitte melden Sie sich nach Betreten der Station immer zuerst im Dienstzimmer der Station an.
•    Besuch pro Tag nur von einer Person; diese kann jedoch von Tag zu Tag wechseln.
•    Besuchsdauer: maximal eine Stunde.
•    Nach Möglichkeit sollten Patienten in einem Zimmer nicht gleichzeitig Besuch empfangen und auf alternative Räume ausweichen.

Bitte beachten Sie:

Patienten mit einer Covid-19 Erkrankung dürfen keine Besuche vornehmen. (Das Besuchsverbot kann nur vom behandelnden Arzt aus dringlichen Gründen aufgehoben werden.)
Ebenfalls können:
•    Menschen mit einer Covid-19 Erkrankung in den letzten 14 Tagen
•    Menschen mit Kontakt zu Covid-19 Patienten oder zu einem Verdachtsfall, der innerhalb der letzten 14 Tage nicht ausgeschlossen wurde.
•    Menschen mit Kontakt zu einer Person mit einer Erkältungskrankheit in den letzten 14 Tagen
•    Menschen mit vorliegenden Symptomen: Kopfschmerzen Husten, Halsschmerzen, Fieber, Durchfall
keine Besuche vornehmen.

Besucherabstriche:
In unserem Haus erfolgen zurzeit keine Antigenschnellteste für Besucher.

Begleitpersonen:
Personen zur Aufnahme oder auf dem Weg zur ambulanten Behandlung sollen nach Möglichkeit diese Termine allein wahrnehmen. Begleitpersonen sind gebeten, außerhalb des Krankenhauses zu warten.
Sollte eine Begleitung unumgänglich sein, benötigen die Begleitpersonen keine(n) Antigenschnelltest/Impfbescheinigung/Genesungsbescheinigung, solange sich der Aufenthalt im Krankenhaus auf unter 30 Minuten beschränkt. Begleitpersonen ohne Abstrichergebnis oder Impfnachweis müssen eine FFP-2 Maske tragen.

Masken-/Mundschutztragepflicht:
Für die Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus sind Besucher und Begleitpersonen, die über ein negatives PCR- oder Antigenschnelltestergebnis verfügen, verpflichtet, einen chirurgischen Mund-Nasenschutz zu tragen. Patienten und Begleitpersonen zu ambulanten Behandlungen, IVOM, Prämedikation u. ä. sind ohne Abstrichergebnis oder Impfschutz verpflichtet, eine FFP-2 Maske ohne Ventil zu tragen.

Cafeteria:
Unsere Cafeteria ist aktuell für Patienten und Besucher geöffnet. Die Mitarbeiterbereiche und die Besucherbereiche sind voneinander getrennt. An einem Tisch können nun wieder zwei Personen Platz nehmen. Selbstverständlich gilt die Abstandsregelung.
Außerhalb der Tische besteht in der Cafeteria weiterhin Mundschutzpflicht.

Ausnahmen:
Ausnahmen von den genannten Regelungen darf der behandelnde Arzt jederzeit verfügen. Diese Ausnahmen sind vor allem gerechtfertigt, wenn es sich um Schwerstkanke, Sterbende oder unter Betreuung stehende Patient*innen handelt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Herzlichst
Ihre Betriebsleitung
St. Martinus-Krankenhaus, Düsseldorf
 



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