27. Januar 2022
FFP2-Maskenpflicht im gesamten Haus
DÜSSELDORF. 27. Januar 2022. Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten ist ab sofort das Tragen einer FFP2-Maske auch für Besucher unseres Hauses, ambulante Patienten und Begleitpersonen durchgängig verpflichtend.
Ausnahmen gelten für den OP-Bereich sowie für stationäre Patienten, denen wir das Tragen eines Mundschutzes oder einer FFP2-Maske im direkten Personenkontakt empfehlen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe.
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