+++ Update Corona +++


Aktuelle Besucherregelung

Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir möchten die uns anvertrauten Patienten und Mitarbeiter bestmöglich schützen und vermeidbare Gefährdungen wie eine Covid-19 Infektion auf ein Minimum reduzieren.

Deshalb bitten wir Sie eindringlich, die nachstehenden Regelungen einzuhalten und den Anweisungen unseres Personals zu folgen, wenn Sie darum gebeten werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken!

Besucherregelungen:
Wir bitten Sie, Ihre Besuchswünsche auf das Nötigste zu beschränken. Angesichts der erhöhten Inzidenz in Düsseldorf und Umgebung geht von jedem Besuch eine Gefährdung gleichermaßen für Patienten und Mitarbeiter aus.

Ausnahmen:
Von den nachstehenden Regelungen darf der behandelnde Arzt jederzeit eine Ausnahme machen. Diese Ausnahmen sind gerechtfertigt, wenn es sich um Schwerstkranke, Sterbende oder unter Betreuung stehende Patienten handelt.

Patienten mit Besuchsverbot:
Patienten mit einer Covd-19-Erkrankung haben ein Besuchsverbot (vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantänemaßnahme).  Dieses Besuchsverbot kann nur vom behandelnden Arzt aus wichtigen und notwendigen Gründen aufgehoben werden.

Vom Besuch ausgeschlossen sind:
•    Personen mit einer Covid-19 Erkrankung in den letzten 14 Tagen
•    Personen mit Kontakt zu Covid-19 Patienten oder zu einem Verdachtsfall, der nicht innerhalb der vergangenen 14 Tage ausgeschlossen wurde
•    Personen mit Kontakt zu einer Person mit einer Erkältungskrankheit in den letzten 14 Tagen
•    Personen mit vorliegenden Symptomen Kopfschmerzen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Durchfall

Erlaubte Besuche:
Ab dem 6. Behandlungstag kann jeder Patient eine Person benennen, von der er Besuch erhalten möchte. Diese Person darf täglich für 30 Minuten zu Besuch kommen. Besucher sollen dabei über das Ergebnis eines Antigenschnelltests verfügen, das nicht älter als 30 Stunden ist. Die Möglichkeit, einen Schnelltest in unserem Hause durchführen zu lassen, besteht zurzeit von montags bis freitags in der Zeit von 13 bis 16 Uhr.

Durchführung von Antigenschnelltests:
Besucher können wochentags zwischen 13 und 16 Uhr einen Antigenschnelltest in unseren Räumlichkeiten der Tagesklinik (Eingang Völklinger Straße) vornehmen lassen. Der Test ist kostenfrei. 

Positiv getestete Besucher werden zur Quarantäne belehrt und beim Gesundheitsamt gemeldet.

Mundschutz-Tragepflicht:
Bitte beachten Sie, dass Besucher für die Dauer ihres Aufenthalts in unserem Haus verpflichtet sind, einen medizinischen/chirurgischen Einweg-Mund-Nasenschutz (OP-Maske mit einer weißen und einer blauen bzw. grünen Seite) oder eine FFP2 Maske ohne Ventil zu tragen.

Beschränkung des Besucherzugangs in einer Ausbruchsituation:
Kommt es zu einer (vermuteten) Ausbruchsituation in unserem Krankenhaus, kann die Betriebsleitung die o. g. Regelungen für einige Zeit außer Kraft setzten, bis die Situation behoben.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Herzliche Grüße
Die Betriebsleitung
St. Martinus-Krankenhaus, Düsseldorf

  
 



StandortTelefonE-MailXingYouTube