Update Corona: Aktuelle Besuchsordnung und Besucherabstriche


Durchführung von Antigenschnelltests


Liebe Besucherinnen und Besucher,

die Besuchsordnung unseres Hauses sieht vor, dass Patienten ab dem 6. Aufenthaltstag Besuch empfangen können. Ausnahmen hierzu werden vom behandelndem Arzt getroffen.

Aktuell bitten wir, Besuchswünsche auf das Nötigste zu beschränken. Mit Blick auf die Inzidenzentwicklung in Düsseldorf und Umgebung geht von jedem Besuch eine Gefährung für den Patienten, aber auch für Mitarbeiter und Mitpatienten aus.

Bitte beachten Sie, dass Patientenbesuche nur für Besucher möglich sind, die einen negativen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 30 Stunden ist.

Dabei akzeptieren wir Ergebnisse von Schnelltests aus einem anerkannten Testcenter. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ergebnisse von sogenannten Eigen- oder Heimtests nicht akzeptieren können.

Durchführung von Antigenschnelltests:

Besucher können wochentags zwischen 13 und 16 Uhr einen Antigenschnelltest in den Räumlichkeiten unserer Tagesklinik (Eingang Völklinger Straße) vornehmen lassen. Der Test ist kostenfrei. 

Allgemein gilt: Positiv getestete Besucher werden zur Quarantäne belehrt und beim Gesundheitsamt gemeldet.

Mundschutz-Tragepflicht:

Bitte beachten Sie, dass Besucher für die Dauer ihres Aufenthalts in unserem Haus verpflichtet sind, einen medizinischen/chirurgischen Einweg-Mund-Nasenschutz (OP-Maske mit einer weißen und einer blauen bzw. grünen Seite) oder eine FFP2 Maske ohne Ventil zu tragen.

Wir bitten Sie Sie eindringlich, die aufgeführten Regelungen einzuhalten und den Anweisungen unseres Personals zu folgen, wenn Sie darum gebeten werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.

Herzliche Grüße
Ihre Betriebsleitung



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