Maria Katharina Kasper wird heiliggesprochen


Dernbach. Maria Katharina Kasper, Gründerin des Ordens der Armen Dienstmägde Jesu Christi und Namensgeberin der DERNBACHER GRUPPE KATHARINA KASPER, wird durch Papst Franziskus heiliggesprochen. Das bedeutende Ereignis fällt in das Jahr des 40. Jahrestages der Seligsprechung und des 120. Todestages von Katharina Kasper.

Katharina Kasper wurde am 26. Mai 1820 in Dernbach als achtes Kind eines Kleinbauern und dessen Ehefrau geboren. Die häuslichen Verhältnisse, in denen sie selbst aufwuchs, ließen sie schon früh die Not der armen Landbevölkerung erleben. Als junges Mädchen spürte sie, dass Gott mit ihr etwas vorhatte. Er erweckte in ihr den Entschluss, sich ganz dem Dienst an den Menschen in ihrer Umgebung zu widmen. 

Gleichgesinnte schlossen sich ihr an, so dass sie zwischen 1845 und 1848 den "frommen Verein" gründete, der Kranke pflegte, Kinder betreute und sich regelmäßig zum Gebet traf. Der Wunsch, als Gemeinschaft zusammenzuleben, wurde wahr im Bau eines ersten kleinen Hauses. 

Der damalige Bischof Peter Josef Blum begleitete die junge Gemeinschaft. Am 15. August 1851 erhielten Katharina und vier Gefährtinnen in der Pfarrkirche von Wirges das Ordenskleid und legten ihre ersten Gelübde ab. Dies war die kirchliche Geburtsstunde der Armen Dienstmägde Jesu Christi. 

Katharina Kaspers Anliegen war es, den Menschen ganzheitlich zu helfen. Daher genügte ihr die Sorge für deren Bedürfnisse nicht. Sie wollte weitergeben, was sie empfangen hatte – und zwar an alle, die ihr begegneten, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Alter oder Religionszugehörigkeit. Diese Wesensart macht sie zu einer Frau, die auch dem heutigen Menschen Wegbegleiterin sein kann. Auch die DERNBACHER GRUPPE KATHARINA KASPER trägt noch heute die Leitgedanken der Ordensgründerin und richtet an dieser Wertvorstellung ihre tägliche Arbeit aus.

Das Nachwirken ihres Wesens bis in die heutige Zeit veranlasste am 16. April 1978 Papst Paul VI dazu, Katharina Kasper seligzusprechen. Den Wunsch, dass Katharina zudem in das Verzeichnis der Heiligen aufgenommen würde, hegte die Ordensgemeinschaft schon lange. Der frühere Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst unterstützte sie dabei und ebnete den Weg für den Prozess, indem er bereits im Februar 2012 das Anliegen an den damaligen Papst Benedikt XVI herantrug. Das Bistum und der derzeitige Bischof Dr. Georg Bätzing führten den Prozess in den folgenden Jahren weiter.

Insgesamt drei Gremien muss der Prozess zur Heiligsprechung durchlaufen. Im ersten Schritt muss ein Wunder durch medizinische Fachleute anerkannt werden, die dann die Causa an die theologischen Fachleute weiterreichen. Wenn diese beiden Gremien ein positives Votum abgeben, erfolgt die Weiterleitung an die Kardinäle und Erzbischöfe. Geschieht auch hier die Anerkennung, wird es an den Papst als letzte Instanz weitergeleitet. Dementsprechend hat Papst Franziskus am 6. März 2018 ein Heilungswunder anerkannt, das auf die Fürsprache der Seligen Katharina zurückgeführt wird, und somit den Weg zur Heiligsprechung geebnet.

Bei den 550 Profess-Schwestern, die dem Orden derzeit in Deutschland, Niederlande, USA, Großbritannien, Indien, Mexiko, Brasilien, Kenia und Nigeria angehören, ist die Freude über die Nachricht groß. Über den Termin in Rom wird Papst Franziskus noch entscheiden. 



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